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Bestatten?

Allgemeines zu Bestatten

Tierbesitzer sind meist erschüttert, wenn sie erstmals erfahren, welchen Weg der Körper ihres verstorbenen Tieres nehmen muss. Prinzipiell ist in allen Bundesländern die Übergabe eines toten Tieres an die Tierkörperverwertung vorgeschrieben. Die gesetzliche Grundlage bilden die Verordnungen der Landeshauptleute über die Beseitigung von tierischen Abfällen und die übergeordnete EU-Verordnung 1774/2002.

Wenn der Körper heute auch nicht mehr zu Tierfutter oder Kosmetika verarbeitet wird, so muss er doch zusammen mit Schlachtabfällen, Resten von verunfallten Tierkörpern und anderem so zu Tiermehlen und Tierfetten verarbeitet werden, dass diese letztlich verbrannt werden können.

Die meisten Gemeinden haben Container, in denen der Tierkörper deponiert wird. In Wien holt die Tierkörperverwertung das verstorbene Tier auch direkt bei Ihnen ab.
Es gelangt dann entweder über eine Tierkörper-Sammelstelle zu einer Tierkörper-Beseitigungsanlage oder aber direkt dorthin (z. B. für Wien und das Burgenland nach Unterfrauenhaid, für die Steiermark nach Landscha).


Kann ich mein Tier selbst begraben?

Auch hier sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Wien ist es gestattet, ein verstorbenes Tier auf eigenem Grund und Boden (kein Pachtgrund wie z.B. Schrebergärten o.ä.) zu begraben. Das Land Niederösterreich erlaubt dies ebenfalls; in beiden Bundesländern aber mit unterschiedlichen Gewichtsgrenzen und anderen Einschränkungen.. Wir sind gerne bereit, Ihnen nach bestem Wissen Auskunft über die örtlichen Vorschriften in allen Bundesländern bzw. Bezirkshauptmannschaften zu geben, oder für Sie die entsprechenden Informationen einzuholen. Mittelfristig sehen die Regeln innerhalb der EU vor, dass das Begraben von Tierkörpern im Erdreich generell untersagt werden wird.


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Ein Abschied in Würde und mit Respekt

Wir sind stolz darauf, Ihnen mit unseren Dienstleistungen die Alternativen für einen würdevollen Abschied in Liebe anbieten zu können.


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Erd- oder Feuerbestattung?

Wenn Sie Bedenkzeit wegen der Bestattungs-Form benötigen:
Sie können in Ruhe die Für's und Wider's abwägen und sich gerne von uns beraten lassen. Bis zu Ihrer Entscheidung ruht Ihr verstorbenes Tier - ohne Mehrkosten - im gekühlten Schlafraum unseres Institutes in Wien.