Allgemeines zu Bestatten
Tierbesitzer sind meist erschüttert, wenn sie erstmals erfahren, welchen Weg der Körper ihres verstorbenen Tieres nehmen muss. Prinzipiell ist in allen Bundesländern die Übergabe eines toten Tieres an die Tierkörperverwertung vorgeschrieben. Die gesetzliche Grundlage bilden die Verordnungen der Landeshauptleute über die Beseitigung von tierischen Abfällen und die übergeordnete EU-Verordnung 1774/2002.
Wenn der Körper heute auch nicht mehr zu Tierfutter oder Kosmetika verarbeitet wird, so muss er doch zusammen mit Schlachtabfällen, Resten von verunfallten Tierkörpern und anderem so zu Tiermehlen und Tierfetten verarbeitet werden, dass diese letztlich verbrannt werden können.
Die meisten Gemeinden haben Container, in denen der Tierkörper deponiert wird. In Wien holt die Tierkörperverwertung das verstorbene Tier auch direkt bei Ihnen ab.
Es gelangt dann entweder über eine Tierkörper-Sammelstelle zu einer Tierkörper-Beseitigungsanlage oder aber direkt dorthin (z. B. für Wien und das Burgenland nach Unterfrauenhaid, für die Steiermark nach Landscha).