Für die ÜBERNAHME und BEISETZUNG verstorbener Heimtiere wurden uns die erforderlichen Genehmigungen von der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen erteilt.
Das Österreichische Bundesministerium für Gesundheit listet uns als Zugelassenen Betrieb gemäß Verordnung (EG)Nr. 1774/2002. Unsere Betriebs Nr. ist N ZW 2.
Für die ÜBERSTELLUNG verstorbener Heimtiere im Inland und ins Ausland erhielten wir die erforderlichen Genehmigungen des Österreichischen Lebensministeriums und der Bayrischen Staatsregierung. Die Notifizierungsnummer lautet: AT 008389
Auf Wunsch können die erforderlichen Dokumente bei uns eingesehen werden.